AUSSCHREIBUNG



Der Vorstand der Energo-Eko I S.A. [Energo-Eko I AG] hat die Ehre, Sie zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren, das den Hauptauftragnehmer für die Investition unter der vertraglichen Bezeichnung
„Entwurf und Bau einer innovativen Anlage zur Energierückgewinnung aus kommunalen und Industrieabfällen unter Ausnutzung des Entgasungsverfahrens“ auswählen soll.
Der Ort der Investitionsdurchführung ist die angegebene Adresse des Sitzes des Auftraggebers, dh. Jastrzêbie-Zdrój 44-330 Polen, ul. Armii Krajowej 1.
Der Kontrakt betrifft Entwurf, Bau, Lieferung, bauseitige Montage, Inbetriebnahme, Versuchsbetrieb, Schulungen und Betriebsübergabe der Anlage im Rahmen des genannten Investitionsprojektes. Der Kontrakt wird laut der FIDIC-Bedingungen, Gelbes Buch, realisiert. Der gegenständliche Auftrag ist kein Auftrag im Sinne des Gesetzes des Öffentlichen Vergaberechtes.

Die Anlage wird das Entgasungsverfahren der Energie aus kommunalen und Energiefraktionen der kommunalen Abfälle (bzw. Industrieabfälle) während der thermischen Verarbeitung derselbigen nutzen. Das auf diese Weise hergestellte Prozessgas sollte anschlieβend gekühlt, gereinigt und im Gasmotor zwecks der Elektroenergiegewinnung verbrannt werden. Das erforderliche thermische Verarbeitungsvermögen beträgt 100 Tausend Mg/a, die Elektroleistung beträgt ca. 6 MWe.
Die Investition umfasst alle Anlagen und Geräte, die für folgende Aufgaben verantwortlich sind: Annahme der Abfälle und deren mechanische Vorbereitung auf thermische Verarbeitung, Geräte und Anlagen zur Trocknung von Abfällen, Geräte und Anlagen zur Entgasung der Abfälle, die aus mindestens zwei Destillierapparaten samt Ausrüstung bestehen, Anlage, die zur Reinigung, Stabilisierung und zum Transport von Gas, zur Gewinnung von Elektro- und Wärmeenergie aus Gasmotoren mit einer Leistung von ca. 6 MWe dient, Anlagen zur Reinigung und Nachverbrennung von Abgasen, Ausführung der inneren und äuβeren Infrastruktur, Errichtung von Lagern, Prüf- und Messgeräte sowie Automatikanlagen und alle übrigen erforderlichen Elemente.
Die Technologie sollte die Anforderungen der dem Auftraggeber im Rahmen des Operationellen Programms Innovative Wirtschaft Aufgabe 4.4. gewährten Förderung und die im Nutzungskonzept beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Der Auftraggeber verfügt über eine gültige Baugenehmigung.
Die Investition wird aus Fördermitteln, einem Investitionskredit und eigenen Mitteln finanziert. Die von dem Auftraggeber gewährte Förderung stammt aus den EU-Mitteln des Operationellen Programms Innovative Wirtschaft, Aufgabe 4.4. Eine Teilnahme des Auftragnehmers oder eines von ihm auserwählten Trägers an der Finanzierung der Investition ist gestattet.
Der ungefähre Netto-Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) beträgt ca. 102 Mio. PLN Netto.

Die an Auftragnehmer gestellten Anforderungen des Auftraggebers.

I. Trägersituation des Auftragnehmers, darunter Anforderungen, die den Eintrag in das Berufs- bzw. Handelsregister betreffen.

1. Um zu bestätigen, dass der Auftragnehmer über Befugnisse hinsichtlich der Ausführung der bestimmten Tätigkeit oder der Arbeitsschritte verfügt und keiner Ausschlieβung aus den folgenden Gründen unterliegt:
Eröffnung des Liquidationsverfahrens oder Insolvenzverfahrens, Rückstand mit Steuerzahlungen, Gebühren oder Sozialversicherungs- bzw. Gesundheitsversicherungsbeiträgen,
sollte der Antrag folgende Erklärungen und Unterlagen enthalten:

A/ eine angemessene unterzeichnete Erklärung über Erfüllung der in der Spezifikation der Wesentlichen Auftragsbedingungen, Band I, beschriebenen Voraussetzungen,
B/ gültige Abschrift aus dem zuständigen Register oder gültige Bescheinigung der Eintragung in das Handelsregister, sollten gesonderte Vorschriften einen Eintrag in das Register oder eine Anmeldung zum Handelsregister, die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Angebotsabgabefrist ausgestellt worden ist, fordern.

C/ Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Leiters des Finanzamtes sowie der zuständigen Abteilung der Sozialversicherungsanstalt oder der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsanstalt, die bestätigt, dass der Auftragnehmer mit keinen Steuerzahlungen, Gebühren oder Gesundheits- bzw. Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand steht, oder eine Bescheinigung, dass der Auftragnehmer eine durch das Gesetz vorgesehene Befreiung, Verlängerung einer Zahlungsfrist oder Verteilung auf Ratenzahlung von unbeglichenen Zahlungen oder vollständige Aussetzung der Entscheidung des zuständigen Organs erteilt bekommen hat- die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme am Verfahren ausgestellt worden ist.
D/ aktuelles Führungszeugnis des Nationalgerichtsregisters, das bestätigt, das der Auftragnehmer keine Straftaten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Auftragsvergabe, keine Straftat der Bestechung, keine Straftat gegen den Wirtschaftsverkehr um Vermögensvorteile zu erhalten vor dem Ablauf der Angebotsabgabe begangen hat, und das nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Angebotsabgabefrist ausgestellt worden ist
E/ Sollte der Auftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz auβerhalb der Polnischen Republik haben, sollte er anstatt der in Abs. 1.2., 1.3 geforderten Unterlagen folgende Unterlagen einreichen: - Unterlage oder Unterlagen, die in dem Land, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz hat, ausgestellt worden sind und die bestätigen, dass:

– kein Liquidations- oder Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (
und die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem Verfahren ausgestellt worden sind),
- der Auftragnehmer mit keinen Steuerzahlungen, Gebühren, Sozial- oder Gesundheitsversicherungsbeiträgen im Rückstand steht oder eine Bescheinigung, dass der Auftragnehmer eine durch das Gesetz vorgesehene Befreiung, Verlängerung einer Zahlungsfrist oder Verteilung auf Ratenzahlung von unbeglichenen Zahlungen oder vollständige Aussetzung der Entscheidung des zuständigen Organs erteilt bekommen hat (
und die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem Verfahren ausgestellt worden sind),
- gegenüber dem Auftragnehmer auf kein Verbot der Bewerbung um die Auftragvergabe erkannt worden ist (
und die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem Verfahren ausgestellt worden sind),
- die Erklärung des zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsorgans des Herkunftslandes oder Wohnsitzes der Person, die die Unterlagen betreffen, in einem in Abs. 1.4 bestimmten Umfang (
und die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem Verfahren ausgestellt worden sind).

Sollte in dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz hat, die oben angeführten Unterlagen nicht ausgestellt werden, werden dieselbigen durch Unterlagen, die eine vor dem Notar, dem zuständigen Gerichts-, Verwaltungsorgan oder dem Berufs- bzw. Wirtschaftsorgan der Selbstverwaltung des entsprechenden Herkunftslandes der Person oder des Landes, in dem die Person ihren Sitz oder Wohnsitz hat, beglaubigte Erklärung beinhalten, ersetzt.

2. Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des vorliegenden Auftrages bewerben (Konsortien), sollten die Bedingungen der Teilnahme an dem Verfahren mindestens gemeinsam erfüllen und die Unterlagen, die die Erfüllung der Bedingungen gemäβ den Bestimmungen des 1. Bandes (Anweisungen für den Auftragnehmer - AfA) der Spezifikation der Wesentlichen Auftragsbedingungen (SWAB) durch dieselbigen bestätigen, einreichen. Darüber hinaus wählen die Auftragnehmer einen Konsortiumsleiter, der dieselbigen in dem vorliegenden Verfahren oder in dem Verfahren und während des Vertragsabschlusses im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe (die Auftragnehmer sind verpflichtet, das Angebot samt dem Befugnis (Anl. Nr. 8) kraft dessen der zur Vertretung des Konsortiums befugte Konsortiumsleiter ernannt wird, und samt der Einwilligung eines jeden Teilnehmers des Konsortiums in Form einer Erklärung über solidarische Haftung in Bezug auf das vorliegende Vergabeverfahren und auf eine event. Auftragsabwicklung, einzureichen) vertreten wird.

II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer.

1. Die Auftragnehmer verfügen über Finanzmittel oder Kreditfähigkeit in Höhe von nicht weniger als 15.000.000 PLN, fünfzehn Millionen PLN.
2. Sie stehen mit Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht im Rückstand.
3. Sie werden im Zeitraum der realisierten Arbeiten sowie im Garantiezeitraum die Versicherungen sowie die Garantie der ordnungsgemäβen Ausführung der Arbeiten gemäβ den in SWAB festgelegten Bestimmungen absichern.
4. Sie legen Jahresberichte aus den letzten 3 Steuerjahren vor, unterliegt er aber einer von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführten Prüfung, sollte obendrein gemäβ der Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes ein Bestätigungsvermerk eingereicht werden. Der Analyse unterliegt die Höhe der in den vorangehenden Jahren identifizierten Einkommen, die Höhe der realisierten Margen, sowie die Struktur und Quelle der Unternehmensfinanzierung zwecks Bewertung der Fähigkeit, die sich aus dem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

III. Berufliche und organisatorische Fähigkeit der Auftragnehmer.

1. Der Anbieter sollte über notwendige Fachkenntnisse und Erfahrung sowie über ein technisches Potential und Personal, das imstande ist, den Auftrag zu erfüllen, verfügen:

A/ Er stellt 100 Personen, darunter 20 Personen auf Leiterposten, an.
B/ Er verfügt über Personen, die imstande sind, den vorliegenden Auftrag zu erfüllen und die durch Gesetze des Baurechtes geforderte Befugnisse besitzen und über folgende Erfahrungen, die durch die Charakteristik des vorliegenden Auftrages gefordert werden, verfügen:
- Entwurfsplaner, wie z.B. Leiter des Entwurfsteams oder Entwurfsplaner aller Fachbranchen, die über für die Ausführung von Projekten, die für die Realisierung der Arbeiten erforderlich sind, notwendige Befugnisse verfügen und der Berufskammer der Entwurfsplaner angehören
- Baumeister und Bauleiter, Leiter aller Nebenarbeiten, die über eine für die Leitung der Arbeiten in diesem Fachbereich notwendige Befugnis verfügen
- sonstige Fachleute, wie z.B. Vertreter des Auftragnehmers oder für die technologische Inbetriebnahme, für die Inbetriebnahme von Stromaggregaten, für Aufmass und Messungen zuständigen Fachleute.

2. Der Anbieter sollte in den letzten 3 Jahren mindestens zwei Baukontrakte betreffend Industrieanlagen realisiert haben, wobei der Mindestwert eines jeden dieser Kontrakte 30.000.000 PLN beträgt.

IV. Erforderliche Sicherheitsleistung, Absicherung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten, Garantie.

Der Auftraggeber erwartet von den Teilnehmern des Vergabeverfahrens die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200.000 PLN. Der Auftraggeber gibt die Sicherheitsleistung den Anbietern zurück, deren Angebot nicht angenommen worden ist, oder allen Anbietern, sollte das Vergabeverfahren durch den Auftraggeber für ungültig erklärt worden sein. Die Höhe der Absicherung der ordnungsgemäβen Ausführung der Arbeiten beträgt 15 % der akzeptierten Vertragssumme. Der Auftragnehmer erteilt für die ausgeführten Arbeiten und die gesamte Anlage eine Garantie für den Zeitraum von 24 Monaten/ nicht kürzer als 16.000 Arbeitsstunden.

V. Vorgesehener Zeitplan der Investitionsrealisierung sowie unverbindliche Schätzungen der Zahlungen.

Laut dem Sach- und Finanzplan, der eine Anlage zu dem mit dem Auftragnehmer des vorliegenden Auftrages abgeschlossenen Vertrag bildet. Maximale Realisierungszeit der Arbeiten (bis zur Aushändigung des Übergabezeugnisses) beträgt 630 Tage.

VI. Kriterien der Auftragsvergabe.

Nr.

KRITERIUM

WERT


(Prozentanteil)

1.

Preis des Angebotes

55%

2.

Abschlussfrist der Realisierung

5%

3.

Effektivität der Energierückgewinnung

30%

4.

Finanzierung der Investition

10%


INSGESAMT

100%



VII. Abgabefrist der Antragstellung auf Einsicht in die SWAB, den Preis sowie die Frist der Angebotsabgabe.

Den Anbietern ist es gestattet, eine zahlungspflichtige Einsicht in die vollständige Spezifikation der Wesentlichen Auftragsbedingungen (der Preis beträgt 4.000 PL Netto) bis zum 30. August zu beantragen. Die Angebote sollte man am 10. September dieses Jahres bis spätestens 16. Uhr im Sitz des Auftraggebers einreichen.

VIII. Nachprüfungsverfahren

Die Ausschreibung unterliegt nicht dem Öffentlichen Vergaberecht. Sollte bzw. kann das rechtliche Interesse des Auftragnehmers oder anderer Personen bei der Vergabe des vorliegenden Auftrages infolge Verletzung der Wettbewerbsgrundsätze durch den Auftraggeber Schaden nehmen, kann sich der Auftragnehmer sowie andere Personen mit einem entsprechenden Antrag an den Auftraggeber wenden. Event. Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden von dem zuständigen Gericht, entsprechend dem Sitz des Auftraggebers, geprüft.

IX. Andere Bestimmungen.

Die Auftragnehmer nehmen an dem Verfahren auf eigene Kosten und eigenes Risiko teil. Der Auftraggeber kann zur jeder Zeit des Vergabeverfahrens es für ungültig erklären, dessen Durchführungszeit verlängern oder die Bestimmungen der SWAB ändern (präzisieren). In solchen Fällen werden die Anbieter jedes Mal unverzüglich über solch einen Tatbestand von dem Auftraggeber in Kenntnis gesetzt.
Die vollständigen Informationen über den gegenständlichen Auftrag sind in den SWAB angeführt. Die SWAB werden den Auftragnehmern, die sich bereit erklären, ein Angebot in dem vorliegenden Vergabeverfahren einzureichen, nach der Entrichtung von 4.000 PLN Netto von dem Auftraggeber zugänglich gemacht. Um die Unterlagen der SWAB zu erhalten, sollte man sich schriftlich (per Fax) mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen und die vollständigen Informationen (Bezeichnung) samt dem Antrag des Trägers auf zahlungspflichtige Einsicht in die SWAB einreichen.

UNIA EUROPEJSKA

Dieses aus den EU-Mitteln kofinanzierte Projekt verringert soziale und wirtschaftliche Unterschiede zwischen den EU-Bürgern.




Jegliche an den Auftraggeber gerichtete Fragen können Auftragnehmer in der polnischen Sprache verfassen. Die Antworten werden ausschlieβlich in der polnischen Sprache formuliert.