AUSSCHREIBUNG
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Der Vorstand der Energo-Eko I S.A. [Energo-Eko I AG] hat die Ehre, Sie
zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren, das den Hauptauftragnehmer für
die Investition unter der vertraglichen Bezeichnung „Entwurf
und Bau einer innovativen Anlage zur Energierückgewinnung aus
kommunalen und Industrieabfällen unter Ausnutzung des
Entgasungsverfahrens“ auswählen
soll.
Der Ort der Investitionsdurchführung ist die angegebene
Adresse des Sitzes des Auftraggebers, dh. Jastrzêbie-Zdrój 44-330
Polen, ul. Armii Krajowej 1.
Der Kontrakt betrifft Entwurf, Bau,
Lieferung, bauseitige Montage, Inbetriebnahme, Versuchsbetrieb,
Schulungen und Betriebsübergabe der Anlage im Rahmen des genannten
Investitionsprojektes. Der Kontrakt wird laut der FIDIC-Bedingungen,
Gelbes Buch, realisiert. Der gegenständliche Auftrag ist kein Auftrag
im Sinne des Gesetzes des Öffentlichen Vergaberechtes.
Die
Anlage wird das Entgasungsverfahren der Energie aus kommunalen und
Energiefraktionen der kommunalen Abfälle (bzw. Industrieabfälle)
während der thermischen Verarbeitung derselbigen nutzen. Das auf
diese Weise hergestellte Prozessgas sollte anschlieβend gekühlt,
gereinigt und im Gasmotor zwecks der Elektroenergiegewinnung
verbrannt werden. Das erforderliche thermische Verarbeitungsvermögen
beträgt 100 Tausend Mg/a, die Elektroleistung beträgt ca. 6 MWe.
Die
Investition umfasst alle Anlagen und Geräte, die für folgende
Aufgaben verantwortlich sind: Annahme der Abfälle und deren
mechanische Vorbereitung auf thermische Verarbeitung, Geräte und
Anlagen zur Trocknung von Abfällen, Geräte und Anlagen zur Entgasung
der Abfälle, die aus mindestens zwei Destillierapparaten samt
Ausrüstung bestehen, Anlage, die zur Reinigung, Stabilisierung und
zum Transport von Gas, zur Gewinnung von Elektro- und Wärmeenergie
aus Gasmotoren mit einer Leistung von ca. 6 MWe dient, Anlagen zur
Reinigung und Nachverbrennung von Abgasen, Ausführung der inneren und
äuβeren Infrastruktur, Errichtung von Lagern, Prüf- und
Messgeräte sowie Automatikanlagen und alle übrigen erforderlichen
Elemente.
Die Technologie sollte die Anforderungen der dem
Auftraggeber im Rahmen des Operationellen Programms Innovative
Wirtschaft Aufgabe 4.4. gewährten Förderung und die im
Nutzungskonzept beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Der
Auftraggeber verfügt über eine gültige Baugenehmigung.
Die
Investition wird aus Fördermitteln, einem Investitionskredit und
eigenen Mitteln finanziert. Die von dem Auftraggeber gewährte
Förderung stammt aus den EU-Mitteln des Operationellen Programms
Innovative Wirtschaft, Aufgabe 4.4. Eine Teilnahme des Auftragnehmers
oder eines von ihm auserwählten Trägers an der Finanzierung der
Investition ist gestattet.
Der ungefähre Netto-Auftragswert (ohne
Mehrwertsteuer) beträgt ca. 102 Mio. PLN Netto.
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Die
an Auftragnehmer gestellten Anforderungen des Auftraggebers.
I.
Trägersituation des Auftragnehmers, darunter Anforderungen, die den
Eintrag in das Berufs- bzw. Handelsregister betreffen.
1.
Um
zu bestätigen, dass der Auftragnehmer über Befugnisse hinsichtlich
der Ausführung der bestimmten Tätigkeit oder der Arbeitsschritte
verfügt und keiner Ausschlieβung aus den folgenden Gründen
unterliegt:
Eröffnung des Liquidationsverfahrens oder
Insolvenzverfahrens, Rückstand mit Steuerzahlungen, Gebühren oder
Sozialversicherungs- bzw. Gesundheitsversicherungsbeiträgen,
sollte
der Antrag folgende Erklärungen und Unterlagen enthalten:
A/
eine angemessene unterzeichnete Erklärung über Erfüllung der in der
Spezifikation der Wesentlichen Auftragsbedingungen, Band I,
beschriebenen Voraussetzungen,
B/ gültige Abschrift aus dem
zuständigen Register oder gültige Bescheinigung der Eintragung in das
Handelsregister, sollten gesonderte Vorschriften einen Eintrag in das
Register oder eine Anmeldung zum Handelsregister, die nicht früher
als 3 Monate vor dem Ablauf der Angebotsabgabefrist ausgestellt
worden ist, fordern.
C/
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Leiters des
Finanzamtes sowie der zuständigen Abteilung der
Sozialversicherungsanstalt oder der landwirtschaftlichen
Sozialversicherungsanstalt, die bestätigt, dass der Auftragnehmer mit
keinen Steuerzahlungen, Gebühren oder Gesundheits- bzw.
Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand steht, oder eine
Bescheinigung, dass der Auftragnehmer eine durch das Gesetz
vorgesehene Befreiung, Verlängerung einer Zahlungsfrist oder
Verteilung auf Ratenzahlung von unbeglichenen Zahlungen oder
vollständige Aussetzung der Entscheidung des zuständigen Organs
erteilt bekommen hat- die nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf
der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme am Verfahren ausgestellt
worden ist.
D/
aktuelles Führungszeugnis des Nationalgerichtsregisters, das
bestätigt, das der Auftragnehmer keine Straftaten im Zusammenhang mit
dem Verfahren der Auftragsvergabe, keine Straftat der Bestechung,
keine Straftat gegen den Wirtschaftsverkehr um Vermögensvorteile zu
erhalten vor dem Ablauf der Angebotsabgabe begangen hat, und das
nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Angebotsabgabefrist
ausgestellt worden ist
E/ Sollte der Auftragnehmer seinen Sitz
oder Wohnsitz auβerhalb der Polnischen Republik haben, sollte er
anstatt der in Abs. 1.2., 1.3 geforderten Unterlagen folgende
Unterlagen einreichen: - Unterlage oder Unterlagen, die in dem Land,
in dem der Auftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz hat, ausgestellt
worden sind und die bestätigen, dass:
–
kein Liquidations- oder Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (und
die nicht früher als 3 Monate vor
dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem
Verfahren ausgestellt worden sind),
- der Auftragnehmer mit
keinen Steuerzahlungen, Gebühren, Sozial- oder
Gesundheitsversicherungsbeiträgen im Rückstand steht oder eine
Bescheinigung, dass der Auftragnehmer eine durch das Gesetz
vorgesehene Befreiung, Verlängerung einer Zahlungsfrist oder
Verteilung auf Ratenzahlung von unbeglichenen Zahlungen oder
vollständige Aussetzung der Entscheidung des zuständigen Organs
erteilt bekommen hat (und
die nicht früher als 3 Monate vor
dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem
Verfahren ausgestellt worden sind),
- gegenüber dem Auftragnehmer
auf kein Verbot der Bewerbung um die Auftragvergabe erkannt worden
ist (und
die nicht früher als 3 Monate vor
dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem
Verfahren ausgestellt worden sind),
- die Erklärung des
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsorgans des Herkunftslandes oder
Wohnsitzes der Person, die die Unterlagen betreffen, in einem in Abs.
1.4 bestimmten Umfang (und
die nicht früher als 3 Monate vor
dem Ablauf der Frist der Antragsstellung auf Teilnahme an diesem
Verfahren ausgestellt worden sind).
Sollte
in dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Auftragnehmer seinen
Sitz oder Wohnsitz hat, die oben angeführten Unterlagen nicht
ausgestellt werden, werden dieselbigen durch Unterlagen, die eine vor
dem Notar, dem zuständigen Gerichts-, Verwaltungsorgan oder dem
Berufs- bzw. Wirtschaftsorgan der Selbstverwaltung des entsprechenden
Herkunftslandes der Person oder des Landes, in dem die Person ihren
Sitz oder Wohnsitz hat, beglaubigte Erklärung beinhalten,
ersetzt.
2.
Auftragnehmer,
die sich gemeinsam um die Vergabe des vorliegenden Auftrages bewerben
(Konsortien), sollten die Bedingungen der Teilnahme an dem Verfahren
mindestens gemeinsam erfüllen und die Unterlagen, die die Erfüllung
der Bedingungen gemäβ den Bestimmungen des 1. Bandes
(Anweisungen für den Auftragnehmer - AfA) der Spezifikation der
Wesentlichen Auftragsbedingungen (SWAB) durch dieselbigen bestätigen,
einreichen. Darüber hinaus wählen die Auftragnehmer einen
Konsortiumsleiter, der dieselbigen in dem vorliegenden Verfahren oder
in dem Verfahren und während des Vertragsabschlusses im Zusammenhang
mit der Auftragsvergabe (die Auftragnehmer sind verpflichtet, das
Angebot samt dem Befugnis (Anl. Nr. 8) kraft dessen der zur
Vertretung des Konsortiums befugte Konsortiumsleiter ernannt wird,
und samt der Einwilligung eines jeden Teilnehmers des Konsortiums in
Form einer Erklärung über solidarische Haftung in Bezug auf das
vorliegende Vergabeverfahren und auf eine event. Auftragsabwicklung,
einzureichen) vertreten wird.
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer.
1.
Die
Auftragnehmer verfügen über Finanzmittel oder Kreditfähigkeit in Höhe
von nicht weniger als 15.000.000 PLN, fünfzehn Millionen PLN.
2.
Sie
stehen mit Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht im
Rückstand.
3.
Sie
werden im Zeitraum der realisierten Arbeiten sowie im
Garantiezeitraum die Versicherungen sowie die Garantie der
ordnungsgemäβen Ausführung der Arbeiten gemäβ den in SWAB
festgelegten Bestimmungen absichern.
4.
Sie
legen Jahresberichte aus den letzten 3 Steuerjahren vor, unterliegt
er aber einer von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführten Prüfung,
sollte obendrein gemäβ der Vorschriften des
Rechnungslegungsgesetzes ein Bestätigungsvermerk eingereicht werden.
Der Analyse unterliegt die Höhe der in den vorangehenden Jahren
identifizierten Einkommen, die Höhe der realisierten Margen, sowie
die Struktur und Quelle der Unternehmensfinanzierung zwecks Bewertung
der Fähigkeit, die sich aus dem Vertrag ergebenden finanziellen
Verpflichtungen erfüllen zu können.
III.
Berufliche und organisatorische Fähigkeit der Auftragnehmer.
1.
Der
Anbieter sollte über notwendige Fachkenntnisse und Erfahrung sowie
über ein technisches Potential und Personal, das imstande ist, den
Auftrag zu erfüllen, verfügen:
A/ Er stellt 100 Personen,
darunter 20 Personen auf Leiterposten, an.
B/ Er verfügt über
Personen, die imstande sind, den vorliegenden Auftrag zu erfüllen und
die durch Gesetze des Baurechtes geforderte Befugnisse besitzen und
über folgende Erfahrungen, die durch die Charakteristik des
vorliegenden Auftrages gefordert werden, verfügen:
-
Entwurfsplaner, wie z.B. Leiter des Entwurfsteams oder Entwurfsplaner
aller Fachbranchen, die über für die Ausführung von Projekten, die
für die Realisierung der Arbeiten erforderlich sind, notwendige
Befugnisse verfügen und der Berufskammer der Entwurfsplaner angehören
- Baumeister und Bauleiter, Leiter aller Nebenarbeiten, die über
eine für die Leitung der Arbeiten in diesem Fachbereich notwendige
Befugnis verfügen
- sonstige Fachleute, wie z.B. Vertreter des
Auftragnehmers oder für die technologische Inbetriebnahme, für die
Inbetriebnahme von Stromaggregaten, für Aufmass und Messungen
zuständigen Fachleute.
2.
Der
Anbieter sollte in den letzten 3 Jahren mindestens zwei Baukontrakte
betreffend Industrieanlagen realisiert haben, wobei der Mindestwert
eines jeden dieser Kontrakte 30.000.000 PLN beträgt.
IV.
Erforderliche Sicherheitsleistung, Absicherung der ordnungsgemäßen
Ausführung der Arbeiten, Garantie.
Der
Auftraggeber erwartet von den Teilnehmern des Vergabeverfahrens die
Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200.000 PLN. Der
Auftraggeber gibt die Sicherheitsleistung den Anbietern zurück, deren
Angebot nicht angenommen worden ist, oder allen Anbietern, sollte das
Vergabeverfahren durch den Auftraggeber für ungültig erklärt worden
sein. Die Höhe der Absicherung der ordnungsgemäβen Ausführung
der Arbeiten beträgt 15 % der akzeptierten Vertragssumme. Der
Auftragnehmer erteilt für die ausgeführten Arbeiten und die gesamte
Anlage eine Garantie für den Zeitraum von 24 Monaten/ nicht kürzer
als 16.000 Arbeitsstunden.
V.
Vorgesehener Zeitplan der Investitionsrealisierung sowie
unverbindliche Schätzungen der Zahlungen.
Laut
dem Sach- und Finanzplan, der eine Anlage zu dem mit dem
Auftragnehmer des vorliegenden Auftrages abgeschlossenen Vertrag
bildet. Maximale Realisierungszeit der Arbeiten (bis zur Aushändigung
des Übergabezeugnisses) beträgt 630 Tage.
VI.
Kriterien der Auftragsvergabe.
|
Nr. |
KRITERIUM |
WERT
|
|
1. |
Preis des Angebotes |
55% |
|
2. |
Abschlussfrist der Realisierung |
5% |
|
3. |
Effektivität der Energierückgewinnung |
30% |
|
4. |
Finanzierung der Investition |
10% |
|
|
INSGESAMT |
100% |
VII.
Abgabefrist der Antragstellung auf Einsicht in die SWAB, den Preis
sowie die Frist der Angebotsabgabe.
Den
Anbietern ist es gestattet, eine zahlungspflichtige Einsicht in die
vollständige Spezifikation der Wesentlichen Auftragsbedingungen (der
Preis beträgt 4.000 PL Netto) bis zum 30. August zu beantragen. Die
Angebote sollte man am 10. September dieses Jahres bis spätestens 16.
Uhr im Sitz des Auftraggebers einreichen.
VIII.
Nachprüfungsverfahren
Die
Ausschreibung unterliegt nicht
dem Öffentlichen Vergaberecht. Sollte bzw. kann das rechtliche
Interesse des Auftragnehmers oder anderer Personen bei der Vergabe
des vorliegenden Auftrages infolge Verletzung der
Wettbewerbsgrundsätze durch den Auftraggeber Schaden nehmen, kann
sich der Auftragnehmer sowie andere Personen mit einem entsprechenden
Antrag an den Auftraggeber wenden. Event. Streitigkeiten zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden von dem zuständigen
Gericht, entsprechend dem Sitz des Auftraggebers, geprüft.
IX.
Andere Bestimmungen.
Die
Auftragnehmer nehmen an dem Verfahren auf eigene Kosten und eigenes
Risiko teil. Der Auftraggeber kann zur jeder Zeit des
Vergabeverfahrens es für ungültig erklären, dessen Durchführungszeit
verlängern oder die Bestimmungen der SWAB ändern (präzisieren). In
solchen Fällen werden die Anbieter jedes Mal unverzüglich über solch
einen Tatbestand von dem Auftraggeber in Kenntnis gesetzt.
Die
vollständigen Informationen über den gegenständlichen Auftrag sind in
den SWAB angeführt. Die SWAB werden den Auftragnehmern, die sich
bereit erklären, ein Angebot in dem vorliegenden Vergabeverfahren
einzureichen, nach der Entrichtung von 4.000 PLN Netto von dem
Auftraggeber zugänglich gemacht. Um die Unterlagen der SWAB zu
erhalten, sollte man sich schriftlich (per Fax) mit dem Auftraggeber
in Verbindung setzen und die vollständigen Informationen
(Bezeichnung) samt dem Antrag des Trägers auf zahlungspflichtige
Einsicht in die SWAB einreichen.
